Ich bin mit einer Mahnung nicht einverstanden
Sie müssen einen höheren Betrag bezahlen und sind damit nicht einverstanden? Dann sind zwei Situationen möglich:
- Sie haben von uns noch keine Post erhalten
Dann ist es möglicherweise nicht richtig, dass Sie eine Zahlungserinnerung erhalten haben. Ob das wirklich der Fall ist, müssen wir für Sie herausfinden. Bitte füllen Sie dazu dieses Formular aus.
Wir werden die Sache dann prüfen und Ihnen einen weiteren Brief zusenden. Darin ist angegeben, wie es weiter geht.
- Sie haben den Bußgeldbescheid empfangen und bezahlt
Dann haben Sie zu spät bezahlt, oder wir haben Ihre Zahlung nicht erhalten. Wenn Sie uns kontaktieren, schauen wir uns das gemeinsam an.
Fahren Sie einen Leasing- oder Geschäftswagen?
Und sind Sie geblitzt worden? Wir senden in dem Fall den Bußgeldbescheid an Ihr Leasingunternehmen oder das Unternehmen, dem das Auto gehört. In den Niederlanden ist der Kennzeicheninhaber für die Zahlung verantwortlich. Bitte wenden Sie sich zur Abhandlung dieser Sache an sie.
Wie berechnen wir die Höhe der Mahngebühren?
Die Höhe der Mahngebühren ist gesetzlich vorgeschrieben.
Enthält Ihr Brief den Buchstaben M? Dann beträgt die erste Erhöhung 50 % des Bußgeldes. Die zweite Erhöhung beträgt 100 % des Bußgeldes + den Betrag der ersten Erhöhung.
Beispiel
Sie haben ein Bußgeld erhalten in Höhe von | € 50 |
Erste Mahnung | € 75 = € 50 x 1,5 |
Zweite Mahnung | € 150 = € 50 x 3 |
Hat Ihr Bescheid den Buchstaben O? Dann beträgt die erste Erhöhung € 20. Die zweite Erhöhung beträgt 20% des Betrags der ersten Erhöhung (mindestens € 40).
Die Verwaltungskosten zahlen Sie nur ein Mal.