Ich möchte in Raten zahlen
Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, können das Bußgeld aber nicht auf einmal bezahlen? Dann können Sie eventuell eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren. Im Folgenden finden Sie die dafür geltenden Bedingungen.
Wann können Sie eine Zahlungsregelung mit uns vereinbaren?
Sie können in den folgenden Fällen eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren:
- Der Bußgeldbescheid beträgt 75 Euro oder mehr. Oder Sie haben mehrere Bußgeldbescheide, die zusammen 75 Euro oder mehr betragen. Es geht um den Bußgeldbetrag mit eventuellen Aufschlägen. Die Verwaltungsgebühren werden nicht mitgezählt.
- Haben Sie im vergangenen Halbjahr schon eine Zahlungsregelung in Anspruch genommen? Dann können Sie nur eine neue Zahlungsregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie sich an die vorige Zahlungsregelung gehalten haben.
Erfüllen Sie die oben genannten Bedingungen? Und möchten Sie eine Ratenzahlung beantragen? Bitte verwenden Sie dazu dieses Formular. Sie können auch auf andere Weise Kontakt zu uns aufnehmen.
Erfüllen Sie die Bedingungen und vereinbaren wir eine Zahlungsregelung mit Ihnen?
Dann schicken wir Ihnen einen Brief. Darin stehen die Beträge, die Sie bezahlen müssen, zusammen mit den Tagen, an denen diese Beträge bezahlt werden müssen.
Sind Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden?
Dann können Sie dagegen Einspruch erheben. Wenn Sie das tun, müssen Sie das Bußgeld jetzt noch nicht bezahlen. Vereinbaren Sie in diesem Fall auch noch keine Ratenzahlung mit uns.