Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsübertretung einlegen?

Haben Sie von uns einen Bescheid mit dem Buchstaben M erhalten? Dann handelt es sich um ein Bußgeld für eine Verkehrsübertretung. Sind Sie mit diesem Bußgeld nicht einverstanden? Dann können Sie beim Staatsanwalt Einspruch dagegen einlegen, d.h. in Berufung gehen. Sie brauchen das Bußgeld dann noch nicht zu zahlen. Beantragen Sie also auch noch keine Ratenzahlung.

Möchten Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen?

In den Niederlanden muss der Fahrzeughalter die Strafe bezahlen, auch wenn er zum Zeitpunkt des Vergehens nicht der Fahrer des Autos war. Der Fahrzeughalter kann den Fahrer zur Zahlung der Strafe auffordern. Wenn der Fahrer die Zahlung verweigert, muss der Halter zahlen. Dies wird als Kennzeichenhaftung bezeichnet und ist im niederländischen Recht festgelegt.

Es lohnt sich nicht, Einspruch einzulegen, um darauf hinzuweisen, dass Sie nicht der Fahrer waren. Sie können den Fahrer ermächtigen, Einspruch einzulegen. Dazu können Sie den Vollmachtsvordruck verwenden. Dieses Formular müssen Sie ausfüllen, unterzeichnen und dem Einspruch beilegen.

Sie können mit einem Schreiben an den Staatsanwalt Einspruch einlegen. Das sollten Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem Versanddatum unseres Bescheids tun.

  • Verfassen Sie ein Schreiben, das folgende Angaben enthält: 
    -  Ihren Namen, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort
    -  Warum Sie nicht mit diesem Bußgeldbescheid einverstanden sind
    -  Ihre IBAN (das ist Ihre Kontonummer)
    -  Das Erstellungsdatum des Schreibens
    -  Ihre Unterschrift
     
  • Senden Sie das Schreiben, zusammen mit einer Kopie des Bußgeldbescheides an:
    Parket CVOM
    Afdeling Mulder
    Postbus 50.000
    3500 MJ Utrecht
    Niederlande

Haben Sie das Bußgeld direkt an die Polizei gezahlt? Dann senden Sie bitte eine Kopie des Polizeiprotokolls mit.

Wie geht es weiter?

Haben Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsübertretung eingelegt? Dann bekommen Sie von Parket CVOM ein Schreiben mit der Bestätigung, dass Ihr Einspruch eingegangen ist. Eventuell werden Sie um nähere Informationen gebeten. Danach bekommen Sie von uns eine schriftliche Mitteilung mit dem Urteil des Staatsanwalts. Es kann sechzehn Wochen dauern, bevor Sie das Urteil erhalten.

Sind Sie mit dem Urteil des Staatsanwalts nicht einverstanden?

Sind Sie mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht einverstanden?