Sind Sie mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht einverstanden?
Wann können Sie gegen das Urteil des Amtsgerichts Einspruch einlegen?
- Wenn der erste Betrag des Bußgeldbescheids mehr als € 70,00 betrug. Dieser Betrag gilt ohne die Verwaltungsgebühr.
Oder
- Wenn das Amtsgericht Ihren Einspruch als unzulässig abgewiesen hat.
Sind Sie der Eigentümer des Fahrzeugs? Oder steht Ihr Name auf dem Bescheid, auch wenn Sie nicht der Eigentümer sind? Dann können Sie Einspruch einlegen.
Waren Sie der Fahrzeugführer eines Fahrzeugs, das Ihnen nicht gehört? Dann benötigen Sie eine Vollmacht, um Einspruch einlegen zu können.
Haben Sie vom CJIB bereits eine "Zahlungsübersicht nach dem Amtsgericht" erhalten? Dann ist ein Einspruch nicht mehr möglich.
Wie können Sie gegen das Urteil des Amtsgerichts Einspruch einlegen?
Sie können mit einem Brief an das Gericht in Leeuwarden Einspruch einlegen. Legen Sie Ihren Einspruch innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dem Datum unseres Schreibens ein.
- Schreiben Sie einen Brief mit folgenden Angaben:
- Ihr Name, Anschrift, Wohnort, Datum und Ort der Geburt
- Warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
- Ihre IBAN-Nummer, das ist die Nummer Ihres Bankkontos
- Das Datum Ihres Briefes
- Ihre Unterschrift
- Schicken Sie Ihren Brief zusammen mit einer Kopie des Urteils an das Gericht, an dem das Urteil vom Amtsrichter getroffen wurde.
Wie geht es danach weiter?
Sie bekommen vom Gericht eine Einladung zur Teilnahme an der Gerichtsverhandlung. Die Gerichtsverhandlung findet in Leeuwarden statt. Vor Gericht werden Sie gebeten, darzulegen, warum Sie mit dem Bußgeld nicht einverstanden sind. Das Urteil wird in den meisten Fällen direkt im Anschluss daran vom Richter verkündet. Sie erhalten das Urteil außerdem auf dem Postweg.
Können oder wollen Sie nicht vor Gericht erscheinen? Dann fällt das Gericht sein Urteil auf der Grundlage der Akten. Sie erhalten das Urteil auf dem Postweg.
Geld zurück?
Ob Sie Geld zurückbekommen, hängt vom Urteil des Richters vom Gerichtshof ab.
Gibt das Amtsgericht Ihrem Einspruch nicht statt, bekommen Sie den Zahlungsbetrag nicht zurück.
Entscheidet das Amtsgericht, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben oder der Bußgeldbetrag verringert wird, bekommen Sie den bereits geleisteten Betrag (teilweise) zurück.
In beiden Fällen erhalten Sie vom CJIB einen gesonderten Bescheid mit der Post.