Ihre Rechte im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten
Nach dem Gesetz haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten folgenden Rechte:
- Recht auf Einsichtnahme
- Recht auf Berichtigung
- Widerspruchsrecht
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Vergessenwerden
Im Folgenden erläutern wir, was diese Rechte genau beinhalten.
1. Recht auf Einsichtnahme
Sie können sich bei uns danach erkundigen, ob wir personenbezogene Daten über Sie verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, werden wir Sie darüber informieren, welche Daten wir verarbeiten, warum wir sie verarbeiten und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren dürfen.
Ja, ich möchte wissen, ob das CJIB personenbezogene Daten über mich verarbeitet.
2. Recht auf Berichtigung
Sind Sie der Meinung, dass die Daten, die wir über Sie verarbeiten, falsch oder unvollständig sind? In diesem Fall können Sie uns auffordern, Ihre Daten zu berichtigen oder zu ergänzen. Wenn wir das machen, geben wir die berichtigten Daten auch an die Partner weiter, an die wir Ihre Daten weitergegeben haben.
Ja, ich möchte, dass Sie meine Daten berichtigen oder ergänzen.
3. Widerspruchsrecht
Wenn eine Organisation Ihre Daten für eine Aufgabe öffentlichen Interesses verarbeitet, können Sie Widerspruch dagegen einlegen. Wenn Sie Widerspruch einlegen, prüfen wir, ob Ihr persönliches Interesse das öffentliche Interesse überwiegt.
Ja, ich möchte Widerspruch einlegen.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Haben Sie der Verarbeitung widersprochen und warten Sie auf eine Antwort? In diesem Fall können Sie uns auffordern, die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten vorübergehend einzustellen.
5. Recht auf Vergessenwerden
Sind Sie der Meinung, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die Grundsätze der DSGVO verstößt? In diesem Fall können Sie beantragen, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden. Für uns gelten diverse Vorschriften zur Dauer der Aufbewahrung von Daten. Diese sind im Polizeidatengesetz (Wet Politiegegevens), im Gesetz über Gerichts- und Strafregister (Wet justitiële en strafvorderlijke gegevens) und in der Auswahlliste des Ministeriums für Justiz und Sicherheit festgelegt. Weitere Informationen über das Auswahldokument finden Sie im Staatscourant vom 12. April 2021, Nr. 17848.
Ja, ich möchte meine persönlichen Daten löschen lassen.
Wie kann ich diese Rechte in Anspruch nehmen?
Sie können einen Antrag an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Organisation (die Verantwortliche) stellen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Mit diesem Webformular
- Mit einem Brief
Sie senden einen Brief an:
Centraal Justitieel Incassobureau
Postbus 1794
8901 CB Leeuwarden
Niederlande
Nennen Sie dabei als Betreff „Antrag auf Einsichtnahme“ (Inzageverzoek) und senden Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) mit.
Reichen Sie Ihren Antrag auf eine andere Weise ein? In diesem Fall wird er nicht in Bearbeitung genommen.
Was bedeutet der Begriff "Verantwortlicher“?
Wir können Ihre personenbezogenen Daten in zwei verschiedenen Rollen verarbeiten: als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter:
• Wir sind Verantwortlicher, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten Teil einer gesetzlichen Aufgabe von uns ist.
• Wir sind Auftragsverarbeiter, wenn wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Auftrag einer anderen Partei vornehmen. Diese andere Partei ist dann die Verantwortliche.
Im Abschnitt Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? beschreiben wir für jede Aufgabe, warum wir Ihre Daten verarbeiten und ob wir ein Verantwortlicher sind.
Sie müssen Ihren Antrag immer an den Verantwortlichen richten.
Kann eine andere Person einen Antrag in meinem Namen stellen?
Ja, das ist möglich. Die Person, die den Antrag für Sie stellt, muss dann zwei Dokumente beifügen:
- eine Kopie Ihres Ausweisdokuments (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- eine unterzeichnete Vollmacht, die Sie eigens für diesen Antrag ausstellen.
Verwendet diese Person das Webformular? In diesem Fall kann sie die entsprechenden Dokumente hochladen. Die Möglichkeit dazu ist in der Maske des Formulars vorhanden.
Wir senden die Antwort auf den Antrag an die Adresse der von Ihnen bevollmächtigten Person.
Reicht Ihr Anwalt einen Antrag für Sie ein? In diesem Fall ist keine Vollmacht erforderlich.
Was kann ich unternehmen, wenn ich nicht damit einverstanden bin, wie das CJIB mit meinen personenbezogenen Daten umgeht?
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften muss bei uns ein Datenschutzbeauftragter tätig sein. Diese Person überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch das CJIB. Im Falle von Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an diesen Datenschutzbeauftragten.
Sie können den Datenschutzbeauftragten auf zwei Arten kontaktieren.
1. Mit einem Brief
Sie senden Ihren Brief an:
Ministerie van Justitie en Veiligheid
T.a.v. Functionaris voor Gegevensbescherming
Postbus 20301
2500 EH Den Haag
Niederlande
Schreiben Sie in großen Buchstaben das Wort VERTRAULICH auf den Umschlag. Damit ist sichergestellt, dass Ihre Post nur vom Datenschutzbeauftragten gelesen wird.
2. Mit einer E-Mail
Sie senden Ihre Nachricht an fg@minjenv.nl.
Möchten Sie eine Beschwerde bei der "Autoriteit Persoonsgegevens“ (Aufsichtsbehörde) einreichen?
Sind Sie der Meinung, dass wir mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen? In diesem Fall können Sie eine Beschwerde bei der Behörde für personenbezogene Daten (Autoriteit Persoonsgegevens) einreichen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der "Autoriteit Persoonsgegevens“.