Keine Mautgebühren bezahlt
Auf der A24/Blankenburg-Verbindung gibt es keine Mautstellen, Sie konnten einfach weiterfahren. Auf den Schildern entlang der Straße steht jedoch, dass man Mautgebühren zu entrichten hat. Und dass Sie diese Zahlung innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) nach dem Befahren der Mautstraße online vornehmen können.
Sie haben die Maut nicht innerhalb dieser drei Tage bezahlt. Deshalb hat Ihnen die Organisation e-Tol eine Zahlungserinnerung geschickt, in der Sie auffordert wurden, die Mautfahrt nachträglich zu bezahlen. Da Sie der Zahlungserinnerung keine Folge geleistet haben, hat Ihnen das CJIB nun einen Bußgeldbescheid zugesandt.
Was können Sie unternehmen, wenn Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind?
Sie können gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Dies ist online unter <link toevoegen zodra beschikbaar>. möglich. Dort können Sie auch weitere Informationen über den Einspruch lesen und sich das Foto der Mautfahrt ansehen.
Per Post
Möchten Sie lieber einen Brief auf Papier schreiben? Auch das ist möglich. Bitte senden Sie Ihren Einspruch in diesem Fall an:
De Minister van Infrastructuur en Waterstaat
t.a.v. de afdeling JBZ van de RDW
Postbus 85
9640 AB Veendam
Niederlande
Sie müssen in Ihrem Einspruch mindestens Folgendes vermerken und beifügen:
- das Datum, Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Unterschrift
- den Bescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen (fügen Sie eine Kopie des Schreibens mit dem Bescheid bei oder geben Sie das Aktenzeichen des Schreibens an)
- die Begründung, weshalb Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind
- Dokumente im Zusammenhang mit dem Einspruch (z. B. Fotos, Briefe oder Notizen)