Strafbefehl und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Die Versendung des Strafbefehls und die Eintreibung des Betrages des Strafbefehls sind eine gesetzliche Aufgabe unserer Organisation. Unsere Rolle für diese Aufgabe ist also die eines Verantwortlichen.
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Zur Eintreibung eines Strafbefehls müssen wir personenbezogene Daten verarbeiten. Wir erhalten diese Daten von verschiedenen Organisationen. Die Daten, die wir für diese Aufgabe verarbeiten können, sind:
- Bürgerservicenummer
- IBAN
- Vollständiger Name
- Adresse, Postleitzahl und Wohnort
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Angaben zum Strafbefehl. Dazu gehören z. B. das Datum der Straftat und Informationen darüber, welche Straftat festgestellt wurde.
- Angaben zu Ihrem Fahrzeug
- Einzelheiten über die Zahlung des Strafbefehls
- Die Nummer Ihres Führerscheins
- Informationen darüber, ob Sie in Raten zahlen können
An wen geben wir Daten weiter?
Wir geben Daten nur dann an Dritte weiter, wenn dies erforderlich ist.
Muss einer Person ein Strafbefehl zugestellt werden, weil mit einem Fahrzeug eine Straftat begangen worden ist? In diesem Fall geben wir die Daten des Kennzeichens an die entsprechende ausländische Kfz-Behörde weiter. Diese Behörde übermittelt uns dann die Daten der Person, auf dessen Namen das Kfz-Kennzeichen zugelassen ist.
Zahlen Sie den ausstehenden Betrag des Strafbefehls nicht pünktlich? In diesem Fall übergeben wir den Fall an die Staatsanwaltschaft.
Wie lange dürfen wir Ihre Daten aufbewahren?
Dies hängt unter anderem davon ab, was Ihnen zur Last gelegt wird und welche Strafe Ihnen auferlegt worden ist. In den Artikeln 4 und 6 des Gesetzes über Gerichts- und Strafregister sind die Aufbewahrungsfristen festgelegt.