Übermittlung der Daten des/der Fahrzeugführenden und die Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Ermittlung der Fahrzeug führenden Person ist eine unserer gesetzlichen Aufgaben. Unsere Rolle für diese Aufgabe ist also die eines Verantwortlichen.
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Um Ihnen einen Brief zu schicken und Sie zu kontaktieren, müssen wir personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Daten erhalten wir von der Staatsanwaltschaft.
Die Daten, die wir für diese Aufgabe verarbeiten können, sind:
- Vollständiger Name
- Anschrift, Postleitzahl und Ort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Die Erklärungen der betroffenen Personen
An wen geben wir Daten weiter?
Wir geben diese Daten nur an die Staatsanwaltschaft weiter.
Wie lange bewahren wir die Daten auf?
Wie lange wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Ermittlung der Fahrzeug führende Person aufbewahren dürfen, hängt unter anderem von Folgendem ab:
- der Art der Straftat
- und der Strafe, die dafür verhängt werden kann.
In Artikel 14 des Polizeidatengesetzes sind die Aufbewahrungsfristen festgelegt.