Wie arbeiten wir – Strafverfügung
Schritt 1: Wir senden Ihnen einen Bescheid
Wir senden Ihnen ein Schreiben mit dem Buchstaben O. Darin steht, dass Ihnen ein Bußgeld auferlegt wurde. Diesem Schreiben ist meistens auch zu entnehmen, wie viel und wann Sie zahlen müssen.
Haben Sie bereits gezahlt? Dann steht in diesem Schreiben der von Ihnen gezahlte Betrag.
Schritt 2: Wir senden Ihnen eine Mahnung
Zahlen Sie nicht rechtzeitig, oder nicht den gesamten Betrag? Dann können Sie bis zu zwei Mal eine Mahnung bekommen. Die Mahngebühr der ersten Mahnung übersteigt das Bußgeld um € 15. Die Mahngebühr der zweiten Mahnung ist 20% höher als die erste Mahngebühr. Dabei gilt, dass die Mahngebühr mindestens € 30 höher ist.
Beispiel
Sie haben ein Bußgeld erhalten in Höhe von | € 200 |
Erste Mahnung | € 215 = € 200 + € 15 |
Zweite Mahnung | € 258 = € 215 + € 43 (= 20% von 215) |
Schritt 3: Der Staatsanwalt
Zahlen Sie die zweite Mahnung nicht rechtzeitig? Dann übergeben wir den Fall der niederländischen Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet über den weiteren Ablauf.